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Partnerschaftsgesetz

Die Abstimmung in der Schweiz über das Partnerschaftsgesetz kam am 5. Juni 2005 vor das Volk. Es wurde mit 58% der Stimmen angenommen. Ab dem 1. Januar 2007 ist es schliesslich in Kraft getreten und seitdem können sich homosexuelle Paare als den verheirateten Ehepaaren gleich gesetzte Partnerschaft eintragen lassen. Somit sind sie vor dem Gesetz gleich zu behandeln wie ein Ehepaar. Jedoch ist die Adoption davon ausgeschlossen. Abgelehnt wurde die Vorlage vor allem in ländlich und katholisch geprägten Kantonen. Nach der Ratifizierung nutzten über 1000 homosexuelle Paare die neue Möglichkeit. Die Zahl ging in den folgenden Monaten aber deutlich zurück.

Eingetragene Partnerschaft

Die eingetragene Partnerschaft ist für viele homosexuelle Paare die einzige Möglichkeit, ihre Verbindung gesetzlich anerkennen zu lassen. Abgesehen von wenigen Ländern und amerikanischen Bundesstaaten, die eine gleichgeschlechtliche Ehe zulassen, ist die eingetragene Partnerschaft in den meisten Fällen mit juristischen Unterschieden zur Zivilehe zu betrachten. In der Schweiz sind Homosexuelle in einer eingetragenen Partnerschaft nicht zur Adoption oder Fortpflanzungsmedizin zugelassen und teilen auch nicht den gleichen Familiennamen.